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Das Meisterbott
Das Meisterbott
Im Februar 1942 wurde zum erstenmal ein gemeinsames "Bott" der Meister der Zünfte und Gesellschaften unserer Stadt abgehalten. Auf Grund verschiedener Anfragen aus Zunft- und Gesellschaftskreisen hatte der damalige Meister zu Safran Rudolf Bruckner die Initiative zur Einberufung einer Versammlung ergriffen, um den Meistern der Zünfte, der Kleinbasler Ehrengesellschaften und der Grossbasler Vorstadtgesellschaften Gelegenheit zu bieten, sich zum Thema eines engeren Zusammenschlusses zwecks Absprache über die sämtliche Korporationen gemeinsam interessierten Fragen zu äussern.

Die Wünschbarkeit eines solchen Zusammenschlusses wurde mehrheitlich bejaht und beschlossen, dass die Meister der Zünfte und Gesellschaften jeden Frühling und im übrigen im Bedarfsfall auch im Herbst zu einem Meisterbott zusammentreten sollten. Die Autonomie der E. Zünfte und E. Gesellschaften bleibt dabei in jedem Fall gewährleistet.
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Aufgaben des Meisterbotts
Das Meisterbott vertritt die Anliegen der E. Zünfte und E. Gesellschaften gegenüber den Behörden der Bürgergemeinde und der Stadt Basel.

Es pflegt die Beziehungen zur Regio sowie zu in- und ausländischen Korporationen mit gleichen Zielsetzungen. Es koordiniert und repräsentiert die Zünfte und Gesellschaften in gemeinschaftlichen Aufgaben und an besonderen Anlässen.Es setzt sich für die Pflege und Weitergabe der zünftischen Ideen in der Öffentlichkeit ein.

Dem ordentlichen Frühjahrsbott wurde die Aufgabe zugewiesen, einen Fünfer-Ausschuss zu wählen der sich aus einem Vorsitzenden Meister und vier amtierenden Meistern der E. Zünfte und E. Gesellschaften zusammensetzt. Sie werden vom Meisterbott gewählt. Die E. Zünfte, die Drei E. Gesellschaften, die E. Vorstadtgesellschaften sowie die Bürgerkorporation Kleinhüningen sind darin angemessen vertreten. Ihm wurde ein Seckelmeister und ein Schreiber beigegeben, welche den ruhenden Pol des Fünfer-Ausschusses bilden.

Der Vorsitzende Meister wird vom Meisterbott auf ein Jahr gewählt. Als Vorsitzender Meister kann ein amtierender Meister einer E. Zunft oder E. Gesellschaft gewählt werden.
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